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WER  VOR  DEM  UNRECHT  AUF  DIESER  WELT  DIE  AUGEN  VERSCHLIESST  MACHT  SICH  MITSCHULDIG  AM  ELEND !






Liebe TierschutzkollegInnen,

es ist nicht leicht und es bedarf große Überwindung jemanden um Hilfe zu bitten, doch durch die vielen Notfälle, die Abgabe von Fundtieren, sowie Kastrationen und anderweitigen Hilfsaktionen in den letzten Zeiten, ist die Kasse des TSV Jena´s leer. Der TSV Jena ist nur ein kleiner Verein und erhält für Fundtiere kein Geld ! Der Verein ist also auf Spenden angewiesen, um Notnasen zu helfen. Aktuell handelt es sich um diese beiden Tierkinder:

FINDUSSONNY

Der TSV Jena bittet DRINGEND um Hilfe für:

Kater Findus. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 250,- Euro. Seine Behandlung ist noch nicht abgeschlossen und er muss auch noch kastriert werden.

Katze Sonny. Bis jetzt sind es 450,- Euro Kosten die angefallen sind und auch hier ist die Behandlung noch nicht abgeschlossen. Wie Findus muss später auch Sonny noch kastriert werden.

Auf der Webseite vom TSV Jena unter www.tierschutzverein-jena.de finden Sie noch weitere wichtige Informationen zu diesem Aufruf !

Dem TSV Jena hilft wirklich jeder Cent weiter. Egal ob 1 oder 2 Euro. Es gibt derzeit so unendlich viele Notfälle von halb erfrorenen, misshandelten, kranken und verletzten Tieren !
 
Wir wären sehr dankbar, wenn Sie mit uns gemeinsam dem TSV Jena zur Seite stehen- und helfen möchten !









Leider nur schwer zu entziffern, dennoch vergeben wir für den Tiernothelferkurs (Vorstufe zum Tierrettungssanitäter), an dem die Tierhilfe Assisi am 14.01.2012 teilnahm, das Prädikat WERTVOLL ! Wer mehr über die Helfer in Not erfahren- oder gar selbst an einem sinnvollen Kurs teilnehmen möchte, kann sich unter www.tierrettungsdienst.eu informieren.











Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten:

Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung.

Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig.

In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen.

Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung. Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren.

Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.  

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